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   LG Karlsruhe, 01.07.2005 - 2 O 112/05   

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https://dejure.org/2005,18968
LG Karlsruhe, 01.07.2005 - 2 O 112/05 (https://dejure.org/2005,18968)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.07.2005 - 2 O 112/05 (https://dejure.org/2005,18968)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. Juli 2005 - 2 O 112/05 (https://dejure.org/2005,18968)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Gesundheitsgefährdung durch eine Mobilfunkanlage: Beendigung eines Freiflächenmietverhältnisses aufgrund der Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung durch eine auf der Freifläche befindliche Mobilfunkanlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung des (Fort-) Bestehens eines Mietvertrages über eine Grundstücksfläche für den Betrieb einer Mobilfunk-Basisstation mit Antennenmast; Zulässigkeit einer Vertragsbindung von mehr als 30 Jahren; Gefahr einer Gesundheitsbeeinträchtigung bei Einhaltung der ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck.de (Leitsatz)

    Grundstücksmietvertrag für Mobilfunk-Sendestation

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mobilfunkbetreiber gewinnt Klage gegen Gemeinde Waldbronn vor dem Landgericht Karlsruhe

Papierfundstellen

  • MMR 2005, 860
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.02.2004 - V ZR 218/03

    Zu den Voraussetzungen des privaten Immissionsschutzes gegen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 01.07.2005 - 2 O 112/05
    Eine tatsächlich bestehende und von der Mobilfunksendeanlage ausgehende Gesundheitsgefahr kann vorliegend nicht als verkehrswesentliche Eigenschaft im Sinne von § 119 Abs. 2 BGB angenommen werden, denn nach dem derzeitigen Stand von Wissenschaft und Technik sind Gesundheitsgefahren bei Einhaltung der Werte nach der 26. BImSchV gerade nicht belegbar (vgl. Urteil des VG Karlsruhe AH Klägerin Anlage K 2 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; BGH Urteil vom 13.02.2004, Az: V ZR 218/03 AH Klägerin Anlage K 10).

    Wie bereits vom Bundesgerichtshof im Urteil vom 13.02.2004 (Az. V ZR 218/03) festgestellt, berücksichtigen die in der 26. BImSchV festgelegten Grenzwerte sowohl die thermischen als auch die athermischen Effekte elektromagnetischer Felder.

  • BGH, 06.05.2003 - XI ZR 226/02

    Wirksamkeit einer Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung eines

    Auszug aus LG Karlsruhe, 01.07.2005 - 2 O 112/05
    Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der Beklagten um eine mit entsprechend sachkundigem Fachpersonal besetzte öffentlich-rechtliche Körperschaft handelt, was ebenso wie bei einem Vollkaufmann als Benachteiligtem zu der widerleglichen Vermutung führen dürfte, dass der Begünstigte, hier die Klägerin, nicht in verwerflicher Weise eine persönliche oder geschäftliche Unterlegenheit des Benachteiligten, hier der Beklagten, ausgenutzt hat, so dass eine verwerfliche Gesinnung im Sinne des § 138 Abs. 1 BGB nicht bereits auf Grund eines auffälligen Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung festgestellt werden könnte (vgl. hierzu BGH Urteil vom 06.05.2003, Az: XI ZR 226/02, zitiert nach Juris KORE313062003 ).
  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 49/99

    Sittenwidrigkeit eines Gaststättenpachtvertrages bei auffälligem Mißverhältnis

    Auszug aus LG Karlsruhe, 01.07.2005 - 2 O 112/05
    Denn selbst wenn bei einem gewerblichen Miet- oder Pachtvertrag ein krasses Missverhältnis zwischen dem vereinbarten Miet- oder Pachtzins und dem marktüblichen Miet- oder Pachtzins besteht, so rechtfertigt dies allein - wenn keine weiteren für ein sittenwidriges Verhalten sprechende Umstände hinzukommen - den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des objektiv Begünstigten regelmäßig nur dann, wenn für ihn ohne weiteres erkennbar war, wie hoch der marktübliche Miet- oder Pachtzins in etwa sein dürfte (BGH Urteil vom 13.06.2001, Az: XII ZR 49/99; BGH Urteil vom 10.10.2001, Az: XII ZR 93/99, zitiert nach Juris Nr. KORE710452001 ; BGH Urteil vom 31.10.2001, Az: XII ZR 159/99, zitiert nach Juris Nr. KORE501842002 ).
  • BGH, 10.10.2001 - XII ZR 93/99

    Einhaltung der Schriftform bei einem Mietvertrag

    Auszug aus LG Karlsruhe, 01.07.2005 - 2 O 112/05
    Denn selbst wenn bei einem gewerblichen Miet- oder Pachtvertrag ein krasses Missverhältnis zwischen dem vereinbarten Miet- oder Pachtzins und dem marktüblichen Miet- oder Pachtzins besteht, so rechtfertigt dies allein - wenn keine weiteren für ein sittenwidriges Verhalten sprechende Umstände hinzukommen - den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des objektiv Begünstigten regelmäßig nur dann, wenn für ihn ohne weiteres erkennbar war, wie hoch der marktübliche Miet- oder Pachtzins in etwa sein dürfte (BGH Urteil vom 13.06.2001, Az: XII ZR 49/99; BGH Urteil vom 10.10.2001, Az: XII ZR 93/99, zitiert nach Juris Nr. KORE710452001 ; BGH Urteil vom 31.10.2001, Az: XII ZR 159/99, zitiert nach Juris Nr. KORE501842002 ).
  • BGH, 27.09.2002 - V ZR 218/01

    Begriff des Bauerwartungslandes; Verkauf eines Grundstücks unter Wert

    Auszug aus LG Karlsruhe, 01.07.2005 - 2 O 112/05
    Denn die Unterschreitung bzw. Überschreitung des Mietzinses um die Hälfte bzw. das Doppelte - wie vorliegend von der Beklagten geltend gemacht - ist um so weniger aussagekräftig, je geringer der absolute Wert ist (vgl. hierzu BGH Urteil vom 27.09.2002, Az: V ZR 218/01, zitiert nach Juris Nr. KORE310812002 ).
  • BGH, 26.04.1995 - VIII ZR 124/94

    Vertraglicher Ausschluß der ordentlichen Kündigung eines

    Auszug aus LG Karlsruhe, 01.07.2005 - 2 O 112/05
    Das durchaus legitime Interesse der Klägerin an einer langfristigen Bindung, eventuell vorzeitigen Beendigung des Vertrages nach (immerhin) 20 Jahren und die damit einhergehende vertragliche Bindung für die Beklagte führt damit insgesamt nicht zu einem für die Beklagte nicht mehr hinnehmbaren Übermaß (vgl. BGH Urteil vom 26.04.1995, Az: VIII ZR 124/94, zitiert nach Juris Nr. KORE321529500 ).
  • BGH, 21.03.1990 - VIII ZR 49/89

    Dauer der Getränkebezugsbindung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 01.07.2005 - 2 O 112/05
    Die Frage, ob der Mietvertrag bei unterstellter übermäßig langer Laufzeit in entsprechender Anwendung von § 139 BGB mit einer dem tatsächlichen oder vermuteten Parteiwillen entsprechenden geringeren Laufzeit aufrecht zu erhalten wäre (vgl. hierzu BGH Urteil vom 21.03.1990, Az: VIII ZR 49/89, zitiert nach Juris Nr. KORE302479001 ), kann damit dahinstehen.
  • BGH, 31.10.2001 - XII ZR 159/99

    Sittenwidrigkeit eines Mietvertrages wegen wucherisch überhöhten Mietzinses

    Auszug aus LG Karlsruhe, 01.07.2005 - 2 O 112/05
    Denn selbst wenn bei einem gewerblichen Miet- oder Pachtvertrag ein krasses Missverhältnis zwischen dem vereinbarten Miet- oder Pachtzins und dem marktüblichen Miet- oder Pachtzins besteht, so rechtfertigt dies allein - wenn keine weiteren für ein sittenwidriges Verhalten sprechende Umstände hinzukommen - den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des objektiv Begünstigten regelmäßig nur dann, wenn für ihn ohne weiteres erkennbar war, wie hoch der marktübliche Miet- oder Pachtzins in etwa sein dürfte (BGH Urteil vom 13.06.2001, Az: XII ZR 49/99; BGH Urteil vom 10.10.2001, Az: XII ZR 93/99, zitiert nach Juris Nr. KORE710452001 ; BGH Urteil vom 31.10.2001, Az: XII ZR 159/99, zitiert nach Juris Nr. KORE501842002 ).
  • OLG Karlsruhe, 16.03.1994 - 7 U 270/93
    Auszug aus LG Karlsruhe, 01.07.2005 - 2 O 112/05
    Das Entstehen einer Bürgerbewegung und die sich daraus für die politisch Handelnden ergebenden Schwierigkeiten bei Einhaltung des Mietvertrages mit der Klägerin rechtfertigen jedoch keine außerordentliche Kündigung, sondern beruhen auf einer offensichtlichen Fehleinschätzung der politischen Dimension der Frage und der sich daraus ergeben Folgen für die Gemeinde (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.03.1994, Az: 7 U 270/93).
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